Gut informiert
Antworten auf einen Blick
In unserem Fragen-Antworten-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Mietverhältnis und unseren Service. Wir haben die wichtigsten Themen für Sie übersichtlich zusammengestellt, damit Sie schnell und unkompliziert die passenden Informationen erhalten.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, steht Ihnen unser Team selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung.
Allgemeines
Kann ich die Clubräume der KOWO nutzen?
Ja, alle Mieter der KOWO können die Clubräume in ihrem Quartier für Freizeitaktivitäten kostenpflichtig nutzen. Alles wichtige haben wir Ihnen auf der Seite der Clubräume zusammengefasst.
Wie melde ich einen Schaden in der Wohnung?
Alle Schäden können Sie jederzeit bequem über die KOWO-App melden. Sie erhalten Rückfragen und eventuelle Termine direkt über die App von uns. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich jetzt registrieren.
Was ist eine Havarie und wie verhalte ich mich richtig?
Eine Havarie ist eine plötzlich auftretende Störung, die eine unmittelbare Gefahr für Menschen bleibt oder Sachwerte wie Gebäude, Wohnungen und deren Einrichtungen beschädigen oder gar zu zerstören droht. Hier muss sofort gehandelt werden.
Ein Rohrbruch, ein Totalausfall der Heizung oder der Wasserversorgung, Brände zum Beispiel gehören in diese Kategorie. Bitte rufen Sie in absoluten Notfällen zunächst den Rettungsdienst über die 112.
Tritt eine Havarie während unserer Geschäftszeiten auf, rufen Sie bitte umgehend unsere Telefonzentrale unter 0361/ 30 28 30 28, damit sofort reagiert werden kann. Außerhalb unserer Geschäftszeiten – an den Wochenenden oder an Feiertagen oder auch nachts – nutzen Sie bitte folgende Nummer: 0361 – 56 300 200.
Deutlich von einer Havarie zu unterscheiden sind technische Störungen, deren Reparatur auch späterhin möglich ist, ohne dass Folgeschäden eintreten. In diesen Fällen nutzen Sie bitte die Schadensmeldung über die KOWO-App. Sollten Sie bei einem Schaden, der keine Havarie ist, die Havarienummer nutzen, können wir Ihnen die Nutzung in Rechnung stellen.
Wie erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag des Wohnungssuchenden von der zuständigen Stelle für die Dauer eines Jahres erteilt und ist in ganz Thüringen gültig.
Der WBS darf ausschließlich zum Bezug einer Wohnung als Hauptwohnsitz, nicht aber als Zweit- oder Nebenwohnsitz benutzt werden.
Die Gebühr beträgt 25,00 € und ist bei Antragsabgabe fällig.
Davon ausgenommen sind Empfänger von ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Grundsicherung oder Wohngeld.
Voraussetzungen für die Erteilung eines WBS:
• Vollendung des 18. Lebensjahres
• Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen der Zustimmung desgesetzlichen Vertreters
• Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, die individuell berechnet werden
Auflistung der zustehenden Wohnungsfläche:
• Einpersonenhaushalt 1 Wohnraum oder bis zu 45 m²
• Zweipersonenhaushalt 2 Wohnräume oder bis zu 60 m²
• Dreipersonenhaushalt 3 Wohnräume oder bis zu 75 m²
• Vierpersonenhaushalt 4 Wohnräume oder bis zu 90 m²
Für jedes weitere zum Haushalt rechnende Mitglied erhöht sich die Wohnfläche um einen weiteren Wohnraum oder um bis zu 15 m² Wohnfläche.
Erforderliche Unterlagen in Kopie (sofern zutreffend) einreichen:
• Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate und Nachweis über einmalige Zahlungen, wenn kürzere Anstellung bei einem Arbeitgeber, dann zusätzlich Arbeitsvertrag
• bei selbstständiger Tätigkeit Einkommensteuerbescheid, Bescheinigung vom Steuerberater
• aktuelle Renten- und/oder Pensionsbescheide
• Nachweis über ALG I, ALG II, Grundsicherung, Krankengeld
• Nachweis über laufenden Elterngeld
• Nachweis über empfangenen bzw. gezahlten Unterhalt
• Sorgerechtserklärung, Umgangsvereinbarung von beiden Elternteilen und
Einverständniserklärung zum Umzug vom anderen Elternteil
• Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
• Ausbildungsvertrag
• Nachweis über Bafög und Studienbescheinigung
• Mutterpass (Nachweis über voraussichtlichen Entbindungstermin)
• Schwerbehindertenausweis ab 50 % GdB
• Eheurkunde (wenn noch keine 10 Jahre verheiratet und beide unter 40 Jahre alt)
• Personalausweis
• Aufenthaltstitel (residence permit) und Zusatzblatt (falls vorhanden) von allen Haushaltsmitgliedern
Meine Nachbarn sind zu andauernd zu laut – was kann ich tun?
Wenn Nachbarn permanent zu laut sind, kann das ziemlich anstrengend sein. Suchen Sie daher zunächst das freundliche Gespräch mit Ihren Nachbarn. Die KOWO kann als Vermieter nur nach einer gründlichen Dokumentation durch die Nachbarn weitere Schritte prüfen. Füllen Sie das folgende Formular aus und lassen Sie es Ihrem Quartiersmanager zukommen, wenn ein Gespräch nicht hilfreich war: Lärmprotokoll
Mietschulden – was nun?
Wie entstehen Forderungen bei der KoWo?
• unpünktliche Mietzahlung
• unzureichende oder ausbleibende Mietzahlung
• ausbleibende oder unzureichende Zahlung der Metsicherheit (Kaution)
• Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
• Kosten für Forderungsbearbeitung (bspw. Inkasso-Dienstleister)
Woraus können Mietschulden entstehen?
• Arbeitsverlust
• Krankheit / Unfall
• höhere Ausgaben als Einnahmen
• Suchtverhalten
• Sanktionen Ämter /Jobcenter
• unübersichtliche Ratenkäufe
• Verlust durch Bürgschaften /Geldverleih
• Welche Folgen können eintreten?
• Wohnungsverlust
• Überschuldung
• negative Schufa-Einträge
• Probleme bei der weiteren Wohnungssuche (Schufa, fehlende Mietschuldenfreiheitsbescheinigung)
• Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
• Abgabe eidesstaatliche Versicherung
• Privatinsolvenz
• Soziale Isolation
Kommen Sie RECHTZEITIG zu uns!
Wir helfen Ihnen mit:
• Beratung und Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten (bspw. Ratenzahlung)
• Beratung zu unterstützenden bzw. ergänzenden Leistungen (bspw. Wohngeld)
• Vermittlung von unterstützenden Organisationen / Ansprechpartnern
Unsere Partner
Kontakt in Krisen e.V.
Aufsuchende Mietschuldnerhilfe
Kay Bauspieß
kay.bauspiess@kontakt-in-krisen.de
Tel.: +49 (0) 152 584 83 190
Sabine Bier
sabine.bier@kontakt-in-krisen.de
Tel.: +49 (0) 361 341 98 501
Kontakt in Krisen e.V.
Magdeburger Allee 114-116 – 99086 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 749 811 34
www.kontakt-in-krisen.de
Außenstelle: Schuldnerberatung im Family Club Am Drosselberg 26 – 99097 Erfurt
Leistungen:
u.a. Schuldner- und Insolvenzberatung, aufsuchende Mietschuldnerhilfe, Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen, Lebensmittelausgabe
Caritas Erfurt
Regierungsstr. 55 – 99084 Erfurt
Tel: +49 (0361) 5553300
www.caritas-bistum-erfurt.de
Leistungen:
u.a. Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, Allgemeine Sozialberatung, Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen
MitMenschen e.V.
Mehrgenerationenhaus
Moskauer Straße 114 – 99091 Erfurt
Tel: +49 (0361) 600
www.mitmenschen-ev.de
Leistungen:
u.a. Schuldnerberatung, Formular(ausfüll)hilfe, Bürgerhilfe
Trägerwerk Soziale Dienste Thüringen
Diverse Außenstellen in Erfurt u.a.:
Tungerstraße 9 – 99099 Erfurt
Tel: +49 (0361) 6539010
traegerwerk-thueringen.de
Leistungen:
u.a. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle, Beratung für Langzeitarbeitslose
Jobcenter Erfurt
Max-Reger-Straße 1 – 99096 Erfurt
Tel: +49 (0361) 3022422
www.arbeitsagentur.de
Leistungen:
u.a. Beratung und Unterstützung bei Leistungen nach dem SGB II, Arbeitsvermittlung
Agentur für Arbeit Thüringen Mitte
Max-Reger-Straße 1 – 99096 Erfurt
Tel: +49 (361) 302 1190
Agentur für Arbeit Thüringen-Mitte | Bundesagentur für Arbeit
Leistungen:
u.a. Beratung und Unterstützung bei Leistungen bspw. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Kindergeld
Amt für Soziales und Gesundheit
Juri-Gagarin-Ring 150 – 99084 Erfurt
Tel: +49 (0361) 6556161
www.erfurt.de
Leistungen:
u.a. Wohngeld, Leistungen nach dem SGB XII, Wohnungsnotfallhilfe, BAföG
Stadtverwaltung Erfurt, Jugendamt
Steinplatz 1 – 99085 Erfurt
Tel: +49 (0361) 6554701
www.erfurt.de
Leistungen:
u.a. Elterngeld, Unterhaltsvorschuss
Was muss ich bei einer Wohnungsabnahme nach einer Kündigung beachten?
Informationen zum Wohnungszustand zur Wohnungsabnahme
Nach einer Kündigung steht die Wohnungsabnahme an. Zeitnah nach Kündigung (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) findet ein Vorabnahme-Termin statt. Dieser sollte vom Mieter wahrgenommen werden. Hier können alle offenen Fragen geklärt werden. Zum Abschluss findet dann am Ende der Mietzeit und nach Vereinbarung die Wohnungsabnahme statt.
Folgende Kriterien müssen in der Wohnung zur späteren Wohnungsabnahme erfüllt sein:
1. Vollständige Entfernung des persönlichen Eigentums aus der Wohnung, Keller- und Nebenräumen
• Zum persönlichen Eigentum gehören: übernommene Einbauten und Gegenstände des Vormieters, Möbel, Teppichböden, Deckenplatten, Wandverkleidungen, Gardinen/Stangen usw.
• Nach Demontage der Küchenspüle und Abtrennung des Zu- und Ablaufes der Waschmaschine verschließen Sie bitte das Eckventil bzw. den Abstellhahn im Schacht, so dass kein Wasser austreten kann.
2. Entfernung aller Klebereste an Türen, Fliesen und Fenstern
3. Vorgenommene bauliche Veränderungen müssen in den Ursprungszustand zurück gebaut werden
• Ausnahmen: die durch die KOWO schriftlich genehmigten Einbauten oder baulichen Veränderungen mit der Option auf Übernahme durch die KOWO.
4. Beseitigung von selbst verursachten Schäden
5. Entfernung vorhandener Dübel aus den Wänden und Verschluss der Löcher
6. Montage aller evtl. demontierten oder ausgelagerter Zimmertüren
7. Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Elektro-, Sanitär- und Heizungsanlage, die Schließvorrichtungen der Türen und Fenster sowie das Vorhandensein aller Steckdosen- und Lichtschaltervorrichtungen
8. Ist lt. Mietvertrag die Renovierung der Wohnung bei Auszug vereinbart, muss die Wohnung in malermäßig weiß tapeziertem und vollflächig gestrichenem Zustand (Raufaser) an den Vermieter übergeben werden
9. Sperrmüll ist rechtzeitig vor Rückgabe der Wohnung zu entsorgen. Einen Termin für die kostenlose Entsorgung sollten Sie mind. 4 Wochen vorher bei der „SWE-Entsorgung“ anmelden! Telefonisch unter 0361 56 43 456 oder online unter www.stadtwerke-erfurt.de. Achten Sie auf den korrekten Ablageort Ihres Sperrmülls. Dieser wird Ihnen per Telefon oder E-Mail mitgeteilt.
10. Endreinigung folgender Bauteile: Fußböden, Fenster, Heizkörper, Heizungsrohre, Türen, Fenster, Sanitärobjekte, Fliesen, evtl. Einbauküche, Therme, Lüftungsgitter usw.
11. Rückgabe aller Wohnungs-, Haustür-, Briefkasten-, Keller-, Abstellraum- und Nebeneingangstürschlüssel inkl. aller in Eigenregie nachgemachten Schlüssel
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
• Fehlende Schlüssel werden auf Kosten des Mieters nachgefertigt
• Evtl. zu beräumende Gegenstände werden zu Lasten des Mieters durch die KOWO entsorgt
• Evtl. fehlende malermäßige Instandsetzung der Wand- und Deckenflächen wird durch eine beauftragte Malerfirma instandgesetzt und dem Mieter durch die KOWO in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet
Notwendige Angaben an den Vermieter:
• Kontonummer für die Kautionsüberweisung
• Verzugsadresse
Betriebskosten und Energie sparen
Was steckt genau hinter meinen Betriebskosten?
Betriebskosten
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
1) Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört u. a. die Grundsteuer.
2) Die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe.
3) Die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.
4) Die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
oder
b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
oder
c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a)
hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a)
oder
d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
5) Die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a)
oder
b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a)
hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a)
oder
c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innere der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft.
d) gesetzlich vorgeschriebener Untersuchungen/Prüfungen, derzeit der Legionellenprüfung nach der Trinkwasserverordnung.
6) Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oder
b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oder
c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4
Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.
7) Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage.
8) Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,
zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen
zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung.
9) Die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs.
10) Die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.
11) Die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen.
12) Die Kosten der Schornsteinreinigung, hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind.
13) Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.
14) Die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
Soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden.
15) Die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich ihrer Einstellung durch eine Fachkraft, bis zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen.
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, bis zum 30. Juni 2024 außerdem die weiteren Kosten entsprechend Buchstabe a, sowie die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse.
oder
c) des Betriebs einer gebäudeinternen Verteilanlage,
die vollständig mittels Glasfaser mit einem öffentlichen Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 Nummer 33 des Telekommunikationsgesetzes verbunden ist, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über seinen Anschluss frei wählen kann, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms sowie ein Bereitstellungsentgelt gemäß § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes.
16) Die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtung, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.
17) Sonstige Betriebskosten,
hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. Insbesondere gehören hierzu:
• Wartung, Prüfung und ggf. Stromkosten nachfolgender technischer
Anlagen:
– Abwasserhebeanlagen,
– Großtrinkwasseranlagen,
– Gasinstallationen,
– Zentrale Lüfteranlagen und Abluftanlagen, Zu- und Abluftschächte,
– Rauchwarnmelder, Brandmeldeanlagen, Hauswarnanlagen, • Rauchschutztüren, Brandschutztüren, Rauchwärmeabzugsanlagen, natürliche Rauchabzugsanlagen,
– elektrische Anlagen,
– automatische Türanlagen,
– elektrische Warmwasserbereitung,
– Sicherheitsbeleuchtung,
– Notstromaggregate,
– Solaranlagen,
– Straßeneinläufe,
– Parkpalette,
– Parksystem,
– Blitzschutzanlagen,
– Feuerlöscher/ Löscheinrichtungen,
– Loggiaverglasung,
– elektrische Begleitheizung,
– Elektroversicherung für PV-Anlagen
•Miete Rauchwarnmelder,
• Austausch Filtermatten,
• Reinigung der Regenrinnen/ Fallrohre/ Dachentwässerung/ Laubfänge/
• Balkonentwässerung, Straßeneinläufe,
• Kosten für die Dachrinnenbeheizung,
• Reinigung Hauseingangsdächer/ Überdachungen/ Loggiaverglasung,
• Sonderkosten Nutzerwechsel Wärmemessdienstleister,
• Wach- und Sicherheitsdienste,
• Concierge/Pförtner,
• Baumkontrolle.
Wie spare ich Wasserkosten?
Der sparsame Umgang mit Wasser entlastet deinen Geldbeutel gleich doppelt: Du reduzierst die Kosten für Wasser und Abwasser. Tropfende Wasserhähne, üppige Vollbäder, laufendes Wasser beim Zähneputzen und nur halb gefüllte Geschirrspüler lassen sich problemlos vermeiden. Eine Reduzierung um bis zu 25% ist durchaus machbar.
Wie spare ich Energiekosten?
Schauen Sie bei unseren Energiespartipps vorbei.
Was kann ich beim Heizen beachten?
• Heizen mit geschlossener Tür!
• Bei größeren Räumen sind 2 Heizkörper installiert; beide bei gleicher Stellung des Thermostatventils nutzen!
• Bei kürzerer Abwesenheit oder auch nachts die Heizkörper nicht abstellen, sondern auf niedrige Stufe stellen!
• Bei längerer Abwesenheit alle Türen öffnen und je nach Wohnungsgröße nur ein bis zwei Heizkörper leicht in Betrieb halten!
• Die Heizkörper nicht mit Möbeln, Kleidungsstücken, Verkleidungen und Vorhängen verdecken – auf entstehende Stauwärme reagieren die Heizkostenverteiler erheblich!
• Keine Wärmeregulierung durch Öffnen und Schließen der Fenster, sondern durch Nutzung der Thermostatventile!
• Mehrmals täglich Stoßlüften durch weit geöffnete Fenster! Durch gekippte Fenster erfolgt kein Luftaustausch. Feuchte Luft schlägt sich an kalten Wänden nieder – dauerhaft führt dies zu Schimmelbildung.
Was muss ich bei der Mülltrennung beachten?
Hier finden Sie den Abfallratgeber der Stadt Erfut: Abfallratgeber Erfurt
Meine erste Wohnung – für junge Erwachsene
Die Suche nach den ersten eigenen vier Wänden ist im Erfolgsfall mit dem Abschluss eines Mietvertrages verbunden. Damit sich dieser wichtige Vertrag nicht zum finanziellen und emotionalen Fiasko entwickelt, und „learning by doing“ nicht zum Programm wird, möchten wir ein paar Tipps zur Verfügung stellen, die dazu beitragen, die häufigsten Fehler zu vermeiden.
Tipps für die erste Wohnung
Wie hoch ist eigentlich Dein monatliches Budget – reicht es aus, um eine eigene Wohnung anzumieten?
• Miete (einschließlich der Betriebs-, Wasser- und Heizkosten)
• Strom
Und welche weiteren Kosten?
• Umzugskosten
• Wohnungseinrichtung
• Malerkosten (je nach Beschaffenheit der Wohnung, Absprache mit dem Vermieter)
Und die Kosten für Dein tägliches Leben?
• Versicherungskosten (zum Beispiel Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung)
• Handy- bzw. Telefonanschluss oder Internet
• Kabelanschluss für TV und Fernseh- und Rundfunkbeitrag
• Verpflegung
• Freizeitgestaltung
• Kosten für Straßenbahn, Benzin und ähnliches
• Rücklagen (Urlaub, Kleinreparaturen)
Überlege, wieviel Budget dir monatlich zur Verfügung steht und achte darauf, dass die Einnahmen größer als die Ausgaben sind! Denke bitte daran, dass die KOWO bei der Vermietung einer Wohnung von der „ein-Drittel“-Rechnung ausgeht, das bedeutet dass ein Drittel Deiner monatlichen Einnahmen für die monatliche Miete übrigbleiben muss.
Was tun, wenn Deine Einnahmen als junger Erwachsener zu gering sind, um eine Wohnung anzumieten?
• Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
• Wohngeld
• NEU: Zuschuss für Unterkunft und Heizung
• Kindergeld
• Zuverdienst
Sind Einnahmen und Ausgaben in einem ausgewogenen Verhältnis? Dann komm zu uns! Direkt zur Wohnungssuche.
Mietschulden – Die Zeit arbeitet gegen Dich!
Mietschulden sind kein Kavaliersdelikt und ziehen einschneidende Folgen nach sich!
Ein „Leben auf Pump“, indem man alles bequem in Raten abzahlt, ist eine monatliche Verpflichtung, die über ein paar Jahre anhalten kann. Spar Dir Wünsche für spätere Zeitpunkte auf, dann hast Du länger was von Deiner ersten Wohnung. Rücklagen sollten immer für Notfälle vorhanden sein.
Hast Du aber nun mal Mist gebaut, dann stehen Dir einige Beratungsstellen zur Verfügung:
• Unsere Quartiersmanager über den zentralen Kontakt
• Kontakt in Krisen e. V.
• Amt für Soziales und Gesundheit Erfurt
• Schuldenberatung
Deine Ansprechpartner werden Dir einen oder mehrere Wege vorschlagen, zum Beispiel:
• Abtretungserklärung
• Ratenplan
• Darlehen
• einmalige Beihilfe
• Konto auf Guthabenbasis
Meine erste Wohnung – nur ein Traum, oder kann ich sie mir leisten?
Versicherungen
Auch wenn Du gesetzlich nicht verpflichtet bist, bestimmte Versicherungen zu besitzen, solltest Du folgende drei Versicherungen im Hinterkopf behalten.
Rechtsschutzversicherung: Bis 25 Jahre bist du meistens über deine Eltern mitversichert, falls diese rechts- schutzversichert sind.
Hausratversicherung: Benötigst du, wenn Schäden am Eigentum durch Dritte oder Umwelteinflüsse verursacht werden.
private Haftpflichtversicherung: Bis zum Abschluss Deiner Ausbildung oder Deines Studiums bist du bei Deinen Eltern mitversichert. Voraussetzung: Sie müssen privat haftpflichtversichert sein.
1.) Arbeitslosengeld I-Empfänger:
Du hast einen Rechtsanspruch auf die Versicherungen, die aus der Arbeitslosengeldversicherung finanziert wird.
2.) Arbeitslosengeld II-Empfänger:
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden übernommen. Andere Versicherungen sind freiwillig und selbst zu tragen/finanzieren.
Handy
Mit einer Prepaid-Karte ist die Kostenkontrolle überschaubarer und am Ende des Monats wirst Du nicht von bösen Zahlungsaufforderungen überrascht.
Sozialtarif der Telekom
Mit einem Sozialtarif der Telekom gibt es Vergünstigungen beim Telefonieren.
WO? Antrag bei der Telekom stellen!
WIE? Durch Vorlage des Belegs über die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen, wie beispielweise Befreiungsbescheid für den Rundfunkbeitrag, dem BAföG-Bescheid oder einem Nachweis über eine Behinderung (beispielsweise Seh- oder Hörbehinderung).
WER? Gilt nur für Privatkunden, die Inhaber eines Fetznetzanschlusses der T-Com sind.
Rundfunkgebühren
Wer kann die Befreiung beantragen?
• Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög), die nicht bei den Eltern
• Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes.
• Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches.
Was tun, wenn Deine Einnahmen zu gering sind, um eine Wohnung anzumieten?
Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildungsbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die bei der Arbeitsagentur beantragt wird. Die Beihilfe kannst Du z. B. bekommen, wenn Du wegen einer beruflichen Ausbildung von zu Hause weg- ziehen musst und Deine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um alle Ausgaben zu decken.
Berufsausbildungsbeihilfe gilt für die gesamte Dauer der beruflichen Ausbildung oder der berufsvor- bereitenden Bildungsmaßnahme.
Die Beantragung kann ganz bequem online durchgeführt werden.
Wohngeld
Wohngeld kannst Du beim Amt für Soziales – Abteilung Leistung II beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
• Antrag auf Wohngeld
• Bescheinigung des aktuellen Vermieters, wichtig sind Angaben über das Baujahr des Hauses und die Wohnungsgröße
• Aktuelle Einkommensnachweise
• Nachweis über Kapitalerträge
TIPP:
Wenn Du Berufsausbildungsbeihilfe, Arbeitslosengeld II oder BaföG beziehst, hast Du keinen Anspruch auf Wohngeld.
Weitere Informationen erhältst Du in diesem Flyer des Sozialamtes: Wohngeld Flyer
Zuschuss für Kosten für Unterkunft und Heizung
Studenten, die zu Hause bei ihren Eltern wohnen, können nach Prüfung der Bedarfgemeinschaft An- trag auf Zuschuss beim Jobcenter stellen.
Azubis, die einen eigenen Haushalt bewohnen, können nach §22(7) SGBII Zuschuss für Unterkunft und Heizung beantragen. Grundlage zur Bewilligung von Zuschüssen ist der jeweilige Einkommens- nachweis. Das Jobcenter hält die gelben Anträge auf Zuschuss für Auszubildende bereit.
Kindergeld
Um das Kindergeld auch noch nach dem 18. Lebensjahr zu bekommen, musst Du dich bei deiner Familienkasse melden.
Dort kannst Du das Kindergeld beantragen und bekommst es unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr.
Voraussetzungen sind z.B. dass du deine erste Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolvierst.
Zuverdienst
Allgemein gilt für Arbeitslose ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag in Höhe von 165€ pro Monat vom Bruttoverdienst.
Alle Beschäftigungsverhältnisse müssen der Sozialversicherung gemeldet werden.
Beratung
Wenn Du Fragen hast oder eine ausführliche Beratung rund um das Thema Wohnungssuche hast, dann setze dich mit uns in Verbindung. Wir beraten Dich oder vermitteln dir einen Kontakt.
Kleiner Tipp am Rande zum Thema Miete:
Um die Miete jeden Monat pünktlich und in voller Höhe entrichten zu können, sollte man bei der An- mietung einer Wohnung darauf achten, dass der Mietezins nicht höher als 1/3 des Einkommens ist, welches einem monatlich zur Verfügung steht.
Umzug leicht gemacht – praktische Tipps für Ihr neues Zuhause
Mit einer guten Vorbereitung und der richtigen Planung wird ein Umzug zu einem spannenden Neuanfang. Für einen reibungslosen und stressfreien Umzug in die neue Wohnung haben wir auf den folgenden Seiten die wichtigsten Informationen und ein paar praktische Tipps zusammengestellt.
Richtige Vorbereitungen auf den Umzug
Was muss ich vorbereiten? Damit Sie unnötigen Stress und Zeitdruck vermeiden, erstellen Sie sich einen Zeitplan. Fangen Sie am besten drei Monate vor dem Einzug mit der Planung an. Sie müssen Ihren alten Mietvertrag fristgerecht kündigen und ggf. notwendige Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen einplanen. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem zuständigen Quartiersmanager einen Termin zur Vorabnahme. Hier haben Sie schon im Vorfeld die Möglichkeit wichtige Dinge zu regeln (wie z.B. Schönheitsreparaturen, Ablesetermin der Zähler, Kautionsauflösung usw.)
Einen Monat vor dem Umzug sollten Sie Freunde und Verwandte mobilisieren, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen.
Wenn Sie den Umzug nicht allein organisieren können, holen Sie sich Angebote für Umzugsleistungen ein. Folgende Firmen kann Ihnen die KOWO als Umzugsfirma empfehlen: Die Fa. Ess und Fa. Ernst wird Ihnen gerne gegen Vorlage Ihres Mieterausweises ein kostenloses Angebot erstellen. Die Umzugsfirmen bieten unverbindliche Termine zur Beratung und Bestandsaufnahme an.
Vergessen Sie bitte nicht, die Anzahl und die Anschaffung von Umzugskartons zu organisieren. Auch hier kann Ihnen die Umzugsfirma weiterhelfen. Und wenn notwendig, beschaffen Sie sich beim Ordnungsamt eine Sondergenehmigung für einen Parkplatz, so dass Sie die Umzugskartons und Möbel bequem in Ihr neues Zuhause bringen können.
Ein Möbelstellplan für Ihr neues Domizil kann für alle Helfer eine wichtige Orientierung sein. Hierfür können Sie z.B. den von uns übergeben Grundriss verwenden.
Wichtige Hinweise für Ihren Umzug
Eine Woche vor dem Einzug in Ihr neues Heim, muss nun alles verpackt werden. Dies ist eine gute Gelegenheit, sich von alten und überflüssigen Gegenständen zu trennen. Das spart Mühe und Kosten. Beim Packen sollten folgende Dinge beachtet werden:
• Kartons mit Büchern und Geschirr nur bis zur Hälfte befüllen
• Ersatzkartons bereithalten
• Zerbrechliche Güter wie Gläser und Geschirr sollten Sie gut einwickeln
• Handtücher und kleine Kleidungsstücke als Polstermaterial verwenden
• beschriften Sie jeden Karton mit dem Bestimmungsraum
Stellen Sie bei Ihrem Hausmeister sicher, dass für den Tag des Umzuges der Fahrstuhl für Ihre Benutzung bereitsteht.
Ummeldungen
Sobald Sie die Vorbereitungen abgeschlossen haben, sollten Sie sich bei Ämtern, Behörden, etc ummelden. Dies sollte ungefähr einen Monat vor dem Umzug geschehen. Wir haben Ihnen eine Auswahl der wichtigsten Institutionen zusammengestellt und diverse Anmeldeformulare hinterlegt. Bei Firmen, bei welchen eine Online-Ummeldung möglich ist, kommen Sie per Klick auf die entsprechende Internetseite.
• Nachsendeservice Deutsche Post
• Kabelfernsehen
• Telefon (Festnetz)
• Mobilfunkvertragspartner
• Rundfunkbeitrag
• Stadtwerke Erfurt – Gas
• Stromanbieter
• Einwohnermeldeamt
• Finanzamt informieren
• KfZ- Zulassungsanschrift ändern
• Tageszeitungen und andere Abonnements an- und abmelden
• Arbeitgeber / Arbeitsagentur / Rentenversicherung informieren
• Banken informieren
• Versicherungspartner informieren
• Krankenkasse informieren
• Vereine informieren
• Versandhandelspartner
• Bibliotheken
Der Umzugstag – was sollte ich beachten?
Stellen Sie für diesen Tag eine Notfallausrüstung zusammen: Getränke, Lebensmittel, Medikamente, Kulturbeutel und was Sie noch benötigen.
Um Ihnen diesen Tag zu vereinfachen, geben wir Ihnen zusätzlich noch weitere hilfreiche Tipps:
• Verteilen Sie zunächst den Möbelstellplan an ihre Helfer.
• Führen Sie wichtige Dokumente persönlich mit sich
• Prüfen Sie, ob nichts liegen gelassen wurde
• Gas- und Wasserhähne geschlossen sind, die Hauptsicherung ausgeschaltet und der Briefkasten geleert wurde.
• Namensschild vom Briefkasten abziehen
• Die Zählerstände der Gas-, Wasser-, Wärme- und Stromversorgung werden von uns im Übergabeprotokoll aufgeführt.
Mietmodernisierung
Haben Sie schon lange den Wunsch, einiges in Ihrem zu Hause zu verändern? Wir zeigen Ihnen einige Varianten auf, wie Sie Ihr zu Hause entsprechend Ihren Wünschen und Vorstellungen verändern können. Wir beraten Sie gerne!
Vorteile der Mietermodernisierung
• Gestaltung Ihres zu Hauses nach Ihren Wünschen und Vorstellungen
• Vereinbarung von Beratungsterminen in Ihrer gemieteten Wohnung mit Ihrem zuständigen Quartiersmanager
• Empfehlung und Organisation von entsprechenden Fachfirmen durch die KOWO.
Was ist zu beachten?
Wenn Sie sich zu einer Modernisierung in Eigenregie entschieden haben, bitten wir Sie, den nachfolgenden Punkten Beachtung zu schenken.
Welche Arbeiten sind möglich?
In Eigenleistung:
– Bodenbelagsarbeiten
– Malerarbeiten
Durch eine Fachfirma: (immer über die KOWO)
– Elektroarbeiten
– Heizungs- und Sanitärarbeiten
– Tischlerarbeiten
– Fliesenarbeiten
• Informieren Sie uns vor Beginn der Arbeiten schriftlich über Ihr Vorhaben – formlose Antragstellung, welche mit einer Genehmigung zur Mietermodernisierung von der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt bestätigt werden muss.
• Die Arbeiten sind fachgerecht, gemäß den technischen Vorschriften durchzuführen. Werden diese nicht fachgerecht ausgeführt, können Personen- und Sachschäden entstehen.
• Eine Spezialversicherung für die Wohnungseigenmodernisierung gibt es nicht. Wir empfehlen Ihnen generell eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich während der gesamten Mietdauer gegenüber Ansprüchen Dritter abzusichern.
• Bei geräuschintensiven Arbeiten ist es ratsam, Ihre Mitmieter vor der Modernisierung in Kenntnis zu setzen. So erhalten Sie den Hausfrieden.
• Nach Abschluss der Modernisierung werden die Arbeiten vom Vermieter überprüft. Bitte informieren Sie uns über die Fertigstellung der Maßnahme.
Nach Abschluss Ihrer Modernisierung gelten für Sie als Mieter der KOWO folgende Regelungen:
• Sie bleiben bis zum Auszug Eigentümer der neu geschaffenen Ausstattung.
• Es obliegt Ihrer Pflicht diese instand zu halten/ instand zu setzen.
• Sollten Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, sind Sie nicht verpflichtet, die eingerichtete Ausstattung abzubauen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Bei Überlegungen, eine Eigenmodernisierung durchzuführen, sollten Sie folgendes bedenken:
• Was wird modernisiert und in welchem Umfang?
• Wer führt diese Arbeiten aus?
• In welchem Zeitraum werden die Arbeiten durchgeführt?
• Welche geschätzten Kosten tragen Sie dabei? (Bei Leistungen durch den Fachmann – Einholung eines Kostenvoranschlags)
• Haben Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
Türen
Innentürenerneuerungen:
Diese sind in jedem Falle von einer Fachfirma auszuführen. Sprechen Sie deshalb Ihre Wünsche mit dem Quartiersmanager ab. Ggf. wird für Sie hier eine Kostenbeteiligung fällig.
Fußbodenbeläge
Die günstigsten Varianten für den Mietbereich:
PVC-Belag: Das Verlegen ist bei Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien relativ unkompliziert. Die Auswahl des Belages können Sie mit Ihrem Quartiersmanager abstimmen.
Textiler Belag: Diesen verlegen Sie lose, d.h. Fixierung mit doppelseitigem Klebeband oder Teppichverlegenetz. Das ermöglicht ein problemloses Entfernen nach Verschleiß.
Wann ist professionelle Hilfe notwendig?
• Im Beratungsgespräch mit Ihrem Quartiersmanager legen Sie dar, ob Sie selbst in der Lage sind die gewünschte Modernisierung durchzuführen.
• Wenn Sie die Voraussetzungen zur Eigenleistung nicht besitzen, können Sie aber auf jeden Fall Fachfirmen beauftragen oder bei der Suche unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
• Das Ausführen der Arbeiten durch eine Fachfirma garantiert die problemlose Abnahme der Leistung, weil sie fachgerecht durchgeführt wurde und Ihrerseits Garantieansprüche abgesichert sind.
KoWo-Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 148 | 99084 Erfurt
Telefon: 0361 30 28 30 28
Not- und Havariefall
Telefon: 0361 56 300 200
Montag | Dienstag | Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr | 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch | Freitag
09.00 – 13.00 Uhr
zuhause@kowo.de
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