Nachforderungen bei Heizkostenabrechnung
Liebe Mieterinnen und Mieter,
möglicherweise geraten Sie durch stark erhöhte Ausgaben für das Heizen auch in diesem Jahr in finanzielle Schwierigkeiten, evtl. Nachzahlungen bei den Heizkosten zu begleichen. Allerdings besteht die Möglichkeit, für diesen Monat finanzielle Unterstützung durch die Job-center zu erhalten.
Dies ist auch nach der Reform von Hartz IV zum Bürgergeld möglich und kann der Fall sein, wenn in diesem Monat Heizkosten nachgezahlt oder Brennstoffvorräte nachgekauft werden müssen.
Sie können also Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem ihr finanzielles Limit durch Heiz-kosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden.
Der Antrag muss aber in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind.
Die Regelung, wonach Betroffene bis zu drei Monate lang Zeit gehabt haben, einen Antrag zu stellen, ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.
GEMEINSAM ENERGIE SPAREN
Auf die Preisentwicklung haben wir keinen Einfluss. Doch was für Möglichkeiten haben wir, um gemeinsam Energiekosten einzusparen?
Gern geben Ihnen Empfehlungen, wie Wärme und Energie eingespart werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ unter www.energiewechsel.de im Bereich „Alltag“.
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Energiespartipps
KoWo
Häufig gestellte Fragen / FAQ´s - Anpassung Heizkostenvorauszahlung
Allgemeines
KoWo Richtlinien
Anpassung der Nebenkostenabrechnung
Es ist vorgesehen, dass der gedeckelte Preis bei Gas 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, bei Wärme 9,5 Cent (brutto) pro Kilowattstunde und Strom 40 Cent (brutto) pro Kilowattstunde nicht übersteigen darf. Die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs werden zum aktuellen Markpreis berechnet.
Mit den Energiepreisbremsen erhalten Haushalte aus den Mitteln des Bundes einen Zuschuss, einen sogenannten Entlastungsbetrag.
Den Entlastungsbetrag erhalten wir als Vermieter vom Versorgungsunternehmen SWE- Stadtwerke Erfurt. Diesen geben wir im Rahmen der Erstellung der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter.
Wir werden alle Entlastungsbeträge in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausweisen. Leider liegen uns noch keine detaillierten Informationen vom Versorger vor, wie sich die Entlastungsbeträge auf unsere Häuser verteilen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Informationen der Stadtwerke Erfurt