Energie sparen

Bitte prüfen Sie Ihren möglichen Anspruch auf Bürgergeld.

Bis zum 31. Dezember 2023 besteht für Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, Bürgergeld für einen Monat zu erhalten, wenn eine hohe Nachzahlung bei den Heizkosten vorliegt. Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen (u.a. Einkommen, Vermögen) geprüft.

GEMEINSAM ENERGIE SPAREN
Aus heutiger Sicht bleiben die Energiepreise weiterhin auf hohem Niveau.
Auf die Preisentwicklung haben wir keinen Einfluss. Doch was für Möglichkeiten haben wir, um gemeinsam Energiekosten einzusparen?
Gern geben Ihnen Empfehlungen, wie Wärme und Energie eingespart werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ unter www.energiewechsel.de im Bereich „Alltag“.

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Energiespartipps
KoWo

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Häufig gestellte Fragen / FAQ´s - Anpassung Heizkostenvorauszahlung

Allgemeines

KoWo Richtlinien

Anpassung der Nebenkostenabrechnung

Wie kommt die Energiepreissteigerung zustande?
Der Fernwärmepreis der SWE Ernergie GmbH richtet sich nach dem aktuellen Gaspreis am Markt und wird alle 3 Monate neu berechnet. Dieser Gaspreis hat sich aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine um ein Vielfaches erhöht und somit auch die von der KoWo an die SWE zu zahlenden Preise . Die KoWo hat darauf leider keinerlei Einfluss.
Warum wird der Umlageschlüssel 50:50 angewandt und nicht 70:30?
Gemäß § 6 HKVO hat der Gebäudeeigentümer die Wahl einen Verteilerschlüssel festzulegen. Die KoWo wendet den Umlageschlüssel 50:50 an.
Wie wirkt sich die Energiepreisbremse aus?
Die Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom werden ab dem 01. März umgesetzt, gelten rückwirkend ab Januar 2023. Die Bundesregierung möchte eine Deckelung von 80% des Vorjahresverbrauchs.

Es ist vorgesehen, dass der gedeckelte Preis bei Gas 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, bei Wärme 9,5 Cent (brutto) pro Kilowattstunde und Strom 40 Cent (brutto) pro Kilowattstunde nicht übersteigen darf. Die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs werden zum aktuellen Markpreis berechnet.

Mit den Energiepreisbremsen erhalten Haushalte aus den Mitteln des Bundes einen Zuschuss, einen sogenannten Entlastungsbetrag.
Den Entlastungsbetrag erhalten wir als Vermieter vom Versorgungsunternehmen SWE- Stadtwerke Erfurt. Diesen geben wir im Rahmen der Erstellung der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter.

Wir werden alle Entlastungsbeträge in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausweisen. Leider liegen uns noch keine detaillierten Informationen vom Versorger vor, wie sich die Entlastungsbeträge auf unsere Häuser verteilen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen der Stadtwerke Erfurt

Energiespartipps Stadtwerke Erfurt

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Kontakt zur KoWo

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